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Wolfgang Rademacher

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Erfahrungsgebiete – Zwangsversteigerung

„Ich selbst war zwar nie“ mit einer Zwangsversteigerung konfrontiert, konnte aber die auch hier vorhandenen rechtlichen Schutz-Möglichkeiten mit einigen betroffenen Schuldnern voll ausnutzen. So sind die Objekte bis heute weiter im Besitz der Schuldner geblieben.

Bei dieser Gelegenheit habe ich mir die nötigen Kenntnisse angeeignet, um diese Verfahren über den Rechtsweg ordnungsgemäß zu blockieren. Vor allem habe ich von ehemaligen Bankern erfahren, wie man seine Immobilie im Vorhinein schon legal vor Fremdzugriffen schützen kann.

Zwangsversteigerung? Kein Grund zur Panik!

Nutzen Sie meine Erfahrung, und verschleppen Sie die Zwangsversteigerung ganz einfach um Jahre und Jahrzehnte

Entdecken Sie zuverlässige Methoden und Strategien, mit denen Sie Ihre Immobilie vor dem Zugriff anderer retten können

Sind Sie Immobilienbesitzer? Dann fürchten Sie wahrscheinlich nichts mehr als eine Zwangsversteigerung gegen Ihren Besitz. Aber wussten Sie, dass der Antrag auf Zwangsversteigerung nur der Auftakt für ein langjähriges Brems-Verfahren ist, bei dem Sie höchstwahrscheinlich als Sieger vom Platz gehen werden?

Das Damoklesschwert namens Zwangsversteigerung schwebt über jedem, der Grund und Boden, Haus und Hof sein eigen nennt. Haben Sie sich das schon mal klar gemacht?

Egal, ob Sie noch an den Hypotheken abzahlen und dabei vielleicht vorübergehend »ins Stottern« kommen. Oder ob die immer brutaler vorgehenden staatlichen Behörden, beispielsweise deutsche Finanzämter, die Geldnot Deutschlands dadurch bekämpfen wollen, dass Sie Bürgern ihr Häuschen wegnehmen wollen – unter fadenscheinigen Begründungen und natürlich per Zwangsversteigerung. Es kann Sie jeden Tag erwischen.

Ich selbst habe zum Glück noch nie persönlich mit einer Zwangsversteigerung zu tun gehabt. Ich habe zwar schon Immobilien besessen, aber Konflikte mit Gläubigern oder anderen Widersachern konnte ich auf andere Weise aus dem Weg räumen.

Allerdings habe ich als Berater fast jeden Tag mit Menschen zu tun, denen per senfgelber gerichtlicher Zustellungsurkunde der Antrag auf Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie ins Haus geflattert ist.

Apropos flattern: Ab diesem Zeitpunkt flattern bei den meisten Menschen die Nerven. Verständlich. Sie sehen ihr Schicksal besiegelt – und geben sich und ihre Immobilie im Geiste bereits auf.

Dabei ist es jedem Bürger möglich, die Zwangsversteigerung um Jahre zu verschleppen. Sogar um Jahrzehnte, wenn es sein muss. Und das absolut legal.

Anders gesagt: Dieser sicherlich schockierende Antrag auf Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie besiegelt keineswegs Ihr sofortiges wirtschaftliches Ende.

Vielmehr ist er der Auftakt einer langen, für Ihre Gegner sogar quälend langen Auseinandersetzung, auf die sich Ihre Feinde einstellen müssen. Eine Auseinandersetzung, die Ihre Widersacher jede Menge Zeit, ungeheuer viel Geld, aufreibend viel Nervenkraft und vor allem jedwede Siegessicherheit kosten wird.

Denn eins ist sicher: Wenn Sie die richtigen Gegenstrategien einleiten, können Sie das gesamte Zwangsversteigerungs-Verfahren um etliche Jahre verzögern und derweil einen außergerichtlichen Kompromiss aushandeln.

Ich selbst kenne beherzte Immobilien-Besitzer, die es geschafft haben, die Zwangsversteigerung um sage und schreibe mehrere Jahrzehnte zu blockieren. Wollen Sie so etwas ebenfalls zustande bringen?

Dann empfehle ich Ihnen meinen Ratgeber »Rettung in der Zwangsversteigerung«.

Dieser Ratgeber stellt alle wichtigen Verfahrensschritte und Maßnahmen übersichtlich zusammen, die erstens auf Sie zukommen können und die Sie zweitens einleiten müssen, um Haus und Hof zu retten. Sehen Sie in »Rettung in der Zwangsversteigerung« eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen hilft, in jeder Phase einen klaren Kopf zu bewahren und stets das Richtige zu tun.

Dabei kommt dieses Buch garantiert ohne jedes Fachchinesisch aus. Genauso, wie Sie ohne jeden Rechtsanwalt auskommen können, wenn Sie Ihre Immobilie gegen die Bedrohung Namen Zwangsversteigerung effektiv verteidigen wollen. Rechtsanwälte agieren in solchen Situationen nämlich grundlegend falsch: Sie setzen den Hebel einzig und allein bei juristischen Sachverhalten an. Nachvollziehbar, denn sie haben ja auch nichts anderes gelernt.

Rein juristisch jedoch ist gegen eine Zwangsversteigerung in aller Regel nichts zu machen.

Nein, der Clou liegt an einer ganz anderen Stelle: Als Betroffener haben Sie das Recht, gegen wirklich jede noch so kleine Entscheidung des Zwangsversteigerungsgerichts mehrfach Widerspruch einzulegen, Anträge zu stellen, Gutachterentscheidungen infrage zu stellen, Neutaxierungen zu fordern usw. Diese Politik der schmerzhaften Nadelstiche wird Ihre Gegner mit Sicherheit mürbe machen, denn Ihr chronischer Widerstand kostet die Gegenseite immens viel Zeit, Geld und Kraft.

Schneller, als Sie als Betroffener im Moment glauben möchten, werden Ihre Gegner daher bereit sein, den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückzuziehen und sich mit Ihnen gütlich zu einigen, beispielsweise auf einen tragbaren Vergleich. Das jedenfalls ist meine Erfahrung in all diesen Verfahren, die ich als Berater begleitet habe.

Warten Sie nicht erst, bis es zur Zwangsversteigerung kommt – wappnen Sie sich schon vorher …

… indem Sie nicht nur Ihre Immobilie, sondern Ihr gesamtes Vermögen zugriffssicher schützen – durch eine GbR.

Ja, Sie haben richtig gelesen: durch eine GbR – durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Ich selbst habe seit Jahrzehnten mein gesamtes Vermögen in Form von clever formulierten GbR-Verträgen abgesichert.

Sie wissen wahrscheinlich schon, dass ich einmal 2,36 Millionen € Schulden aufgehäuft hatte. Sie können sich vorstellen, dass meine Gläubiger hinter meinem Vermögen her waren wie der Teufel hinter der armen Seele. Und was soll ich sagen? Nicht ein einziger dieser Geldhäscher hat es in all diesen Jahren geschafft, auch nur in die Nähe meiner Vermögenswerte zu kommen. Und wem verdanke ich diesen Superschutz? Dem Konstrukt namens GbR!

Ich kann Ihnen daher nur raten: Schützen Sie nicht nur Ihre Immobilie, sondern Ihre gesamten Sachwerte sowie Einkünfte per GbR-Vertrag. Wie Sie das machen, können Sie natürlich ebenfalls bei mir nachlesen: Bestellen Sie einfach meinen Ratgeber »Vermögenssicherung durch GbR-Vertrag«.

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